DG schützt erstmals bewegliches Kulturgut
Dokumente, Bücher, kleine Statuen oder auch Vasen: All das sind Beispiele für "bewegliche Kulturgüter" - Kulturgüter, die ohne großen Aufwand bewegt werden können. Mit dem Jahreswechsel hat die DG damit begonnen, die ersten beweglichen Kulturgüter in eine Liste einzutragen und damit unter Schutz zu stellen.