Föderalregierung hebt Immunität von Asbest-Firmen auf
Die Föderalregierung hat die Immunität von Asbest-Firmen aufgehoben. Das bedeutet unter anderem, dass mehr Menschen als bisher diese Betriebe auf Schadenersatz verklagen können, wenn sie dem krebserregenden Stoff ausgesetzt worden waren. Firmen, die in diesem Kontext verurteilt werden, müssen außerdem zum sogenannten Asbest-Entschädigungsfonds beit